Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist [Name des Betreibers], [Anschrift]. Fragen zum Datenschutz richten Sie an [Datenschutz-E-Mail]. Sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt ist, erreichen Sie ihn über dieselbe Adresse.
Erhobene Datenkategorien
Welche Daten anfallen, hängt davon ab, wie Sie unser Angebot nutzen. Wir verarbeiten folgende Kategorien:
- Stammdaten bei der Twindor Casino Registrierung: Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
- Verifizierungsdaten: Ausweisdokumente und Nachweise im Rahmen der KYC-Prüfung, einschließlich Altersnachweis ab 18 Jahren.
- Zahlungsdaten: gewählte Zahlungsmethode, Transaktionsbeträge, Ein- und Auszahlungshistorie.
- Login- und Nutzungsdaten: IP-Adresse, Gerätetyp, Browser und Zeitstempel beim Twindor Login sowie Spielaktivität im Konto.
- Kommunikationsdaten: Inhalte von Anfragen an den Support per Chat oder E-Mail.
Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|
| Kontoführung, Spielbetrieb, Ein- und Auszahlungen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) |
| Geldwäscheprävention, Spielerschutz, Altersprüfung | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) |
| Betrugsprävention, IT-Sicherheit | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) |
| Marketing, optionale Cookies | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) |
Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
Speicherdauer und Weitergabe an Dritte
Daten speichern wir nur so lange, wie es der jeweilige Zweck erfordert. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, etwa aus Geldwäsche-, Handels- und Steuerrecht, gehen vor. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
Empfänger erhalten Daten nur, soweit es für den Zweck nötig ist:
- Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Transaktionen.
- Verifizierungsdienste für KYC- und Altersprüfung.
- IT- und Hosting-Dienstleister für den technischen Betrieb.
- Behörden, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe besteht.
Dienstleister arbeiten auf Basis eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei Übermittlungen in Drittländer stützen wir uns auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder auf Standardvertragsklauseln.